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Der frühe Vogel fängt den Wurm: Was sich oftmals als eher abgedroschenes Sprichwort erweist, entpuppt sich beim barrierearmen Bauen als durchaus zutreffend. Das beweist unter anderem die Gestaltung des Treppenhauses, wenn es um den potenziellen (späteren) Einbau eines individuell geeigneten Liftsystems geht.

Eine barrierearme Gestaltung und ihre Vorteile sind keine Frage des Alters

Zwar heißt es (im wahrsten Sinne des Wortes) immer, dass man fürs Alter vorbauen solle. Doch Krankheiten und Unfälle sind bei jüngeren Menschen keinesfalls ausgeschlossen. Und wenn man sich selbst bei der Suche oder bei der eigenhändigen Gestaltung seines persönlichen Wohnraums schon vor einem höheren Alter oder einer akuten Dringlichkeit effektive Gedanken machen kann – warum nicht?

Wer baut oder plant, eine erworbene Immobilie entsprechend selbst herrichten zu lassen oder dies selbst zu übernehmen, denkt dabei idealerweise an eine ganze Reihe von Knackpunkten. Dazu zählen unter anderem

  • Türdurchgänge, durch die man mit einem Rollator und Rollstuhl gut durchkommt,
  • möglichst barrierearme Badezimmer und Küchen und
  • Treppen, auf denen auch Treppenlifte für Rollstühle entweder direkt oder im Nachhinein möglichst unkompliziert installiert werden können.

Bei allen Maßnahmen steht außer Frage, dass manch ein Aspekt vielleicht nicht unbedingt in absehbarer Zeit benötigt wird. Dennoch schadet es nicht, sich manche Optionen nicht einfach aus Versehen zu verbauen, weil man hinterher unter Umständen mit deutlich höheren Kosten für Umbauten rechnen muss. Bleiben wir diesbezüglich einmal beim Beispiel der Treppe und eines Liftsystems und den damit verbundenen Anforderungen.

Was für Lifttypen gibt es?

Lifttypen wie ein Sitzlift oder ein Stehlift eignen sich für Leute, die sich zumindest noch halbwegs gut alleine hinsetzen und wieder erheben können. Für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer kommen aber

  • Plattformlifte (die 1 m² Platz für die Transportplatte voraussetzen und den gleichzeitigen Transport von weiterem Gesundheitszubehör wie Infusionsständern und Sauerstoffgeräten ermöglichen) sowie
  • sich vertikal bewegende Hublifte (mit denen Höhenunterschiede von bis zu 3 m überbrückt werden können)

deutlich eher infrage.

Ein vorausschauender Treppenbau ist also oberste Pflicht, weil sich unter Umständen nicht jeder Lifttyp mit jeder Treppenhausgestaltung ideal verträgt. Was nicht bedeutet, dass sich nicht auch im Nachhinein noch viel machen lässt. Dennoch ist es beispielsweise sinnvoll, bei einem Treppenverlauf auf eine möglichst kurvenarme Form und stabile Stufen zu achten, wenn man schon die Wahl hat. So wird ein späterer Lift zwar immer noch per individueller Lösung eingebaut, doch drückt es die Gesamtkosten natürlich, wenn die Treppe an sich keine spezielle Herausforderung darstellt.

Was muss vor dem Einbau eines Treppenlifts noch geklärt werden?

Bauaufsichtliche Anforderungen

Geht es um das eigene Einfamilienhaus? Dann muss nicht per se ein Bauantrag (genau genommen ein („Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“) gestellt werden, solange der Lifteinbau im Hausinneren stattfindet, dieser keine weiteren Parteien betrifft und alle baulichen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Wer jedoch Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist und einen Lift für das Erreichen der eigenen Wohnung benötigt, hat zumindest ein potenzielles Anrecht darauf. Allerdings muss er sein berechtigtes Interesse vor dem Einbau nachweisen und die Kosten für die Liftinstallation sowie für einen eventuellen Rückbau selbst übernehmen. Außerdem kann es vorkommen, dass einer ablehnenden Vermieter-Haltung (etwa im Hinblick auf einen Bestandsschutz der Immobilie) nachgegeben wird.

Und auch als Besitzer einer Eigentumswohnung benötigt man die Mehrheit der stimmberechtigten Eigentümer bei einer Versammlung auf seiner Seite, da es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes handelt. Hat man diese Mehrheit nicht, darf die Liftanlage nicht einfach eingebaut werden – stattdessen muss vor Gericht im Zuge einer Einzelfall-Klage geklärt werden, ob der Lifteinbau unter gewissen Voraussetzungen nicht doch noch genehmigungsfähig ist.

Bauliche Mindestanforderungen an die Treppe

In Bezug auf das Lichtraumprofil lässt sich Folgendes festhalten:

  •  Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2 m und nach dem Lifteinbau noch mindestens 1,5 m betragen.
  • Die lichte Durchgangsbreite darf durch die Liftschiene um höchstens 0,2 m eingeschränkt werden.

Darüber hinaus muss bei der Treppenbreite zwischen der Treppenlaufbreite (also der gesamten Treppenbreite inklusive Geländer) und der Mindestlaufbreite (der de facto genutzten Treppenbreite) unterschieden werden.

Die Mindestlaufbreite der Haupttreppe in einem Mehrfamilien-Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen muss bei 0,7 m liegen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 400 m² Wohnfläche oder mehr als 2 Etagen gilt 1 m als Mindestwert. Zusätzliche Treppen müssen bei beiden Gebäudetypen eine Mindestlaufweite von jeweils 0,5 m besitzen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser dagegen greift eine Haupttreppen-Fluchtwegbreite von 0,8 m.

Das alles wirkt sich natürlich auf die Frage aus, ob ein Lift – insbesondere ein Rollstuhllift – in das Treppensystem integriert werden kann.

  • Bei einem Plattformlift muss an geraden Treppen-Stellen mit mindestens 0,9 m Breite gerechnet werden, in Kurven sollte die Treppe 1 m breit sein. Ebenfalls zu beachten sind eine ebene Fläche am Treppenaufgang sowie -ende von wenigstens 0,9 × 1,2 m Größe und ein höchstens 60° hoher Steigungswinkel.
  • Ein Hublift dagegen kommt durch seine vertikale Bewegung mit wenig Platz (0,9 × 1,2 m) aus. Allerdings muss die Fläche tragfähig genug sein. Und auch ein 230-Volt-Stromanschluss wird benötigt …

Fazit

Wer nicht nur eine barrierefreie Ferienwohnung nutzen, sondern entsprechend selbst wohnen möchte, sollte sich unbedingt mit den geltenden baurechtlichen Vorschriften für verschiedene Wohnungstypen befassen. So wird man sehr wahrscheinlich nicht so sehr von einem potenziellen bürokratischen Zusatzaufwand überrascht und hat die Chance, sich unnötige spätere Kosten in einem gewissen Rahmen zu ersparen.

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