Das Eigenheim verkaufen: 4 Tipps
In Häusern werden Lebensgeschichten erzählt. Irgendwann im Leben kommt der Zeitpunkt, an dem die Kinder ausziehen und das Haus plötzlich groß, leer und überdimensioniert wirkt. Immobilienbesitzer entscheiden sich zu diesem Punkt für den Verkauf des Eigenheims. Emotionale Anhänglichkeit und Unwissenheit über den Verkauf von Immobilien können Fallstricke für die Veräußerung darstellen. Vier Tipps, worauf es beim Verkauf des Eigenheimes zu achten gilt.
Vorkaufsrecht der Kinder prüfen
Der Verkauf des Eigenheimes ist kein einfacher Schritt. Eine Geschichte ist jedoch nicht immer für die gesamte Familie auserzählt. Bevor das Einfamilienhaus verkauft wird, sollte zunächst geklärt sein, ob ein Kind oder ein Verwandter Interesse an der Immobilie haben könnte. Vorkaufsrechte oder eine Schenkung können in diesem Fall geprüft werden. Das spart Zeit, Geld und hält das aufgebaute Vermögen im engen Umfeld.
Ob sich eine Erbschaft, Schenkung oder der Kauf der Immobilie empfehlen, ist vom individuellen Fall abhängig. Anwälte beraten hinsichtlich der zu durchlaufenden Schritte und sprechen Empfehlungen aus.
Immobilie vom Gutachter bewerten lassen
Wie viel die Immobilie wert ist, hängt von der Lage, der Bausubstanz, dem Zustand und der Größe der Immobilie ab. Quadratmeterpreise der unmittelbaren Umgebung können eine erste Einschätzung ermöglichen. Sie sind bei der Kommune oder zuständigen Gemeinde zu erfragen. Eigene Preisvorstellungen stimmen häufig nicht mit dem realistischen Verkaufswert überein. So kann es passieren, dass eine Immobilie sogar unter dem Wert verkauft wird. Beim Immobilienverkauf lohnt es sich besonders bei der Wertermittlung in Vorleistung zu gehen.
Beantragen Verkäufer ein notarielles Gutachten, entstehen dadurch gleich zwei Vorteile für den Verkauf: Der wahre Wert der Immobilie steht fest und Käufer können sich auf den Wert verlassen. Wenn die Immobilie als Spekulations- oder Investitionsobjekt erworben wird, sind solche Werte für den Käufer wichtig. Die Kosten für den Gutachter lohnen sich in jedem Fall. Sie können mit etwas Glück wieder dem Verkaufspreis hinzugerechnet werden.
Makler für den Immobilienverkauf engagieren
Einen Immobilienverkauf müssen Sie nicht auf eigene Faust durchziehen. Kennen Sie den Immobilienmarkt nicht, kann eine Veräußerung schwerfallen. Auch die Vermarktung ist nicht immer einfach. Gerade Immobilien in dörflichen Regionen haben es teilweise schwer, einen passenden Interessenten zu finden. Absolut verständlich ist es zudem, wenn aufgrund des gesundheitlichen Zustands oder des Alters ein solcher Verkauf nicht mehr eigenständig vollzogen wird. Das Fachwissen und die für den Verkauf notwendige Zeit können aber als Dienstleistung eingekauft werden.
Durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers geben Sie den Verkauf des Eigenheimes in externe Hände. Immobilienmakler sind Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer und versuchen beide Interessengruppen zu befriedigen. Kosten für den Immobilienmakler entstehen durch die fällige Provision. Diese wird vor der Beauftragung vertraglich vereinbart. Kommt ein Verkauf durch den Immobilienmakler zustande, erhält dieser einen prozentualen Anteil am Verkaufspreis. Das schmälert den eigenen Gewinn, muss jedoch in Relation zum Aufwand gesehen werden, der hinter der Dienstleistung steht. Durchschnittlich sind Provisionen von drei Prozent des Verkaufspreises realistisch.
Sicherheiten in den Vertrag mit aufnehmen
Immobilien sind Vermögenswerte, die nicht nur zum Leben wichtig sind. Sie können auch Sicherheiten bieten. Wer eine Immobilie besitzt, sichert sich Wohnraum. Mit der Abgabe der Immobilie könnte das Recht auf Wohnraum versiegen. Hier gibt es jedoch Lösungen. Mit dem Abschluss einer Immobilienverrentung als Leibrente sichern sich die Verkäufer der Immobilie ein Wohnrecht. Auch das Nießbrauchrecht sichert solche Sicherheiten ab.
Es muss nicht das Ziel sein, in dem Haus wohnen zu bleiben. Für den Fall, dass die Altersvorsorge einmal nicht ausreicht oder sich die finanzielle Situation ändert, sind Sie jedoch so abgesichert, dass sie stets eine Bleibe haben. Ein solcher Zusatz ist an Makler und Käufer frühzeitig zu kommunizieren. Entsprechende Verträge werden dann zwischen den zwei Parteien aufgesetzt und abgewickelt. So ist das Kapitel Eigenheim zwar abgeschlossen, es kann jedoch immer wieder aufgemacht werden.
Photo by Birgit Loit on Unsplash
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