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Welche Änderungen dürfen in einer Mietwohnung vollzogen werden?

Renovieren, Tuer streichen
Renovieren, Tuer streichen

Die Gestaltung der Mietwohnung ist ein heikles Thema. Grundsätzlich darf man sich darin austoben und den Wohnraum nach seinen Wünschen gestalten – man ist aber in der Regel verpflichtet, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses im vorgefundenen Zustand zurückzugeben. Bei einigen Vorhaben lässt sich eine Rücksprache mit dem Vermieter allerdings nicht vermeiden.

Die eigenständige Installation einer zusätzlichen Lüftungsanlage stellt im Prinzip kein Problem dar, denn der Vermieter selbst hat für einen angemessenen Laufaustausch in der Wohnung zu sorgen. Wenn dieser nicht gewährleistet ist, muss der Mieter die Kosten für die Lüftungsanlage und die Montage nicht einmal selbst tragen.

Bei der Anbringung von einem Lüftungsgitter verhält es sich ähnlich. Diese dürfen in der Regel ohne Rücksprache angebracht werden, in gravierenden Fällen muss sogar der Vermieter dafür aufzukommen. Generell hat der Vermieter bei der privaten Einrichtung und Gestaltung der Mietwohnung nur wenig Mitspracherecht. Lediglich bei größeren und einschlägigen Renovierungsarbeiten sollte man vorher das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Aber was darf man in einer Mietwohnung eigentlich alles verändern?

Änderungen, die der Mieter vornehmen darf

Tapete und Wandfarbe

Der Mieter darf die Wohnung nach seinen Wünschen streichen oder tapezieren. Der Vermieter hat hier kein Mitspracherecht. Beim Auszug haben die Wände allerdings eine neutrale Farbe oder Tapete aufzuweisen. Wohnräume mit einer zu grellen und auffälligen „Wandbemalung“ können nur schwerlich weiter vermittelt werden. Deshalb kann dies mit Kosten für die (ehemaligen) Mieter verbunden sein.

Löcher bohren

Man möchte in der Mietwohnung ein Bild aufhängen oder ein Regal an der Wand montieren und benötigt Löcher? Selbstverständlich darf man als Mieter zusätzliche Löcher bohren. Die Löcher sind beim Auszug allerdings wieder mit Spachtelmasse zu verschließen.

Boden verlegen

Als Mieter darf man auch ohne Rücksprache einen neuen Boden verlegen. Bei Teppich, Laminat oder Klick-Böden besteht überhaupt kein Problem. Auch dieser ist beim Auszug wieder zu entfernen.

Lackierungen

Dem Mieter gefällt die sterile, weiße Tür nicht? Dann kann und darf er die natürlich in seiner Wunschfarbe lackieren und verändern. Fenster- und Türrahmen dürfen kommentarlos farblich verändert werden.

Änderungen, für die der Mieter eine Genehmigung benötigt

Wand durchbrechen

Die Tür passt hier sehr viel besser hin. In einer Mietwohnung darf die Wand nicht für Türen oder Fenster durchbrochen werden. Zumindest nicht, ohne zuvor den Vermieter gefragt zu haben. Das Gesetz sagt, dass Renovierungsarbeiten, die die Bausubstanz verändern oder in diese eingreifen, nicht ohne Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden dürfen.

Fliesen verlegen

Auch wenn der Mieter grundsätzlich einen neuen Boden verlegen darf, sieht die Sache beim Verlegen von Fliesen anders aus. Ohne Rücksprache mit dem Vermieter dürfen in Küche oder Bad keine Fliesen verlegt werden.

Neue sanitäre Anlagen

Auch bei der Erneuerung der sanitären Anlagen ist zuerst die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

Bohrungen in der Fassade

Kleinere Bohrungen für Bilder, Regale etc. dürfen selbstverständlich kommentarlos vorgenommen werden. Vorsicht aber bei größeren Bohrungen an der Fassade: die Monate von Markisen oder Satellitenschüsseln dürfen vom Mieter nicht in Eigenverantwortung vorgenommen werden.

Einziehen oder entfernen von Wänden

Die Anordnung der Wände darf vom Mieter nicht auf eigene Faust verändert werden. Er darf ohne Erlaubnis des Vermieters weder eine zusätzliche Wand einziehen, noch eine abreißen oder durchbrechen.

Fazit: Der Mieter darf viel, sollte aber vor größeren Eingriffen das Gespräch suchen.

Als Mieter kann man seine Wohnung nach seinen Wünschen gestalten und einrichten. Auch vereinzelte Veränderungen und Renovierungen sind erlaubt. Wichtig dabei ist nur, dass man die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen kann. Gravierende Änderungsarbeiten sind allerdings nicht erlaubt und benötigen die Genehmigung des Vermieters. Hierzu zählen in erster Linie das Bohren von Löchern an der Fassade oder das Einziehen und Einreißen von Wänden. Als Mieter sollte man sich von daher bereits im Vorfeld mit seinen Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Ansonsten drohen hohe Strafen.

Bild: Renovierungsarbeiten in einer Wohnung: congerdesign via Pixabay

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