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Eine Änderung der Bausparkassenverordnung erlaubt es den Bausparkassen ab sofort, Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu vergeben. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung unterstützt.

Wie die Landesbausparkassen (LBS) mitteilen, konnten die Bausparkassen bislang Darlehen in verschiedenen Fällen nur bis zu einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro ohne Eintragung eines Grundpfandrechts vergeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe mit der Neuregelung in der Bausparkassenverordnung nicht nur die alten Höchstbeträge der Preisentwicklung angepasst. Vielmehr werde die Chance genutzt, einen vernünftigen neuen Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen zu schaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe für die immer wichtiger gewordene Bestandssanierung bis hin zum altersgerechten Umbau erlaubt. Eine Prüfung der Bonität bzw. des Kreditrisikos sei für die Bausparkassen selbstverständlich und auch weiterhin vorgeschrieben.

 

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