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Erleichterung für Bausparkredite

Eine Änderung der Bausparkassenverordnung erlaubt es den Bausparkassen ab sofort, Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu vergeben. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung unterstützt.
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