Ein Umzug ist eine aufregende Angelegenheit. Man freut sich auf die neue Wohnung und hofft zugleich, dass der schwierige Akt rund um Renovierung, Auszug und Wohnungsübergabe gelingen wird. Insbesondere in begehrten Großstädten wie zum Beispiel Berlin, wo die Vermieter sich vor Anfragen kaum retten können, fühlen sich Mieter oft in der schwächeren Position. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sie nicht unvorbereitet in die Verhandlungen mit dem Vermieter gehen.
Ein Umzug ist eine aufregende Angelegenheit. Man freut sich auf die neue Wohnung und hofft zugleich, dass der schwierige Akt rund um Renovierung, Auszug und Wohnungsübergabe gelingen wird. Insbesondere in begehrten Großstädten wie zum Beispiel Berlin, wo die Vermieter sich vor Anfragen kaum retten können, fühlen sich Mieter oft in der schwächeren Position. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sie nicht unvorbereitet in die Die Stadt Berlin ist wohl das beste Beispiel dafür, wie sehr die Lage auf dem Wohnungsmarkt die Gepflogenheiten zwischen Vermietern und Mietern bestimmt. Als noch vor wenigen Jahren zehntausende Wohnungen leer standen, waren die Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften und private Vermieter froh, einen halbwegs ordentlichen Mieter für ihr Objekt zu finden. Doch wer in diesen Tagen auf der Suche nach schönen Wohnungen Berlin durchstreift, er muss sich auf die gestiegenen Ansprüche der Vermieter einstellen. Das gilt nicht nur für den Weg hin zum Mietvertrag, sondern auch für die spätere Beendigung desselben.
Augen auf beim Abnahmeprotokoll
Was also sollten Mieter beim Auszug beachten? Bei Ein- und Auszug wird ein sogenanntes Abnahmeprotokoll erstellt. Darin wird der Zustand der Wohnung schriftlich festgehalten. Der Mieter sollte genau aufpassen, dass der Vermieter alles korrekt erfasst. Denn ist das Protokoll einmal unterschrieben, muss der Mieter die darin stehenden Beschädigungen und Mängel beseitigen. Oft gibt es vor der endgültigen Abnahme die sogenannte Vorabnahme etwa zwei Wochen vor dem Umzug, damit der Mieter für diese Arbeiten genügend Zeit hat. Wem angesichts des Termins unwohl ist, der sollte sich einen Zeugen dazu holen.
Unwirksame Renovierungsklauseln
Im Mietvertrag steht, welche Renovierungsarbeiten der Mieter durchzuführen hat. In dem Punkt gibt es nicht zuletzt wegen einiger Gesetzesänderungen in den letzten Jahren viele Unklarheiten. Oft stehen in Mietverträgen gesetzeswidrige, sogenannte "unwirksame Renovierungsklauseln". Hierzu zählt beispielsweise die Formulierung, der Mieter müsse einen bestimmten Raum im Abstand von soundsoviel Jahren renovieren. Allenfalls darf im Vertrag eine Empfehlung über einen angemessenen Rhythmus von zum Beispiel 5 Jahren für das Streichen der Wände stehen.
Die Schlüsselübergabe
Aufpassen sollten Mieter bei einer sogenannten Endrenovierungsklausel. Dieser hat der Gesetzgeber schon vor Jahren einen Riegel vorgeschoben. Steht im Vertrag, dass der Mieter beim Auszug in jedem Fall die komplette Wohnung renovieren muss, dann ist diese Klausel unwirksam. Wenn aber die Ausführung einzelner Schönheitsreparaturen genau benannt sind, dann muss der Mieter doch den Pinsel schwingen. Ist die Wohnung schließlich leergeräumt und besenrein und der Vermieter zufrieden, dann folgt zuletzt die Übergabe der Schlüssel.
doit-tv Videotipps
- Alles zum Thema Umzug finden Sie in unseren Filme hier.
Dieser Beitrag hat 0 Kommentare