Wie bei Waschmaschinen oder Kühlschränken auch müssen Häuser in einem Energieausweis einen vergleichbaren Nachweis über den tatsächlichen Energiebedarf anbieten.
Wer ein Gebäude verkaufen oder vermieten will, muss ab 01.07.08 einen Energieausweis der betreffenden Immobilie vorlegen. Das gilt zunächst für Gebäude, die vor dem 01.01.65 fertiggestellt wurden.
In dem Ausweis steht, wie hoch der Energieverbrauch ist und wie viel CO2 dabei entsteht. Vorteil für Käufer und Mieter: Sie können dadurch die Immobilie besser einschätzen und mit anderen Gebäuden vergleichen. Die Ausweise sind genormt und enthalten schon eine Vergleichs-Scala, die die Mittelwerte verschiedener Gebäudetypen darstellt. Die Ausweise werden entweder als Verbrauchs– oder als Bedarfsausweis ausgestellt.
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Genau wie Haushaltsgeräte werden auch die Gebäude in Effizienzklassen von A bis I eingeteilt. Ein Ziel, das die Bundesregierung mit dieser Regelung im Auge hatte, ist sicher die Sensibilisierung für das Thema: mit dem Energieausweis bekommt der Hausherr in der Regel gleich ein Formblatt mit Modernisierungsempfehlungen, damit er weiß, wie er sein Haus energetisch aufwerten kann.
Während Neubauten heute mindestens Niedrigenergiehaus-Standards erfüllen, sieht es bei älteren Häusern schlecht aus. Etwa drei Viertel aller Wohneinheiten wurden noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) 1977 errichtet. Viel Heizenergie geht hier über ungenügend gedämmte Dächer und Außenwände sowie durch ineffiziente Heizungsanlagen verloren.
Eine entsprechende Modernisierung sorgt für einen geringeren Energieverbrauch und damit auch für weniger laufende Kosten. Finanzielle Anreize für Wärmeschutzmaßnahmen erhalten Bauherren aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung!
Energieausweise dürfen von einem großen Kreis von Personen aus der Baubranche ausgestellt werden – der Gesetzgeber hat die Kriterien sehr weit gefaßt. Einen Überblick über Energieberater in Ihrer Nähe geben die Verbraucherzentralen auf dieser Internetseite!
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