Energie einsparen, Emissionen vermeiden: Hausbesitzer und Bauherren kommen an diesen Themen nach in Kraft treten der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr vorbei. Deren Nachrüstverpflichtungen für Gebäude reichen von der Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen über die Dämmung der obersten Geschossdecke bis hin zum Austausch alter Heizungsanlagen.
Mit der neuen Fassung der Energieeinsparverordnung werden die Anforderungen an die eigene Heizungsanlage und die Dämmeigenschaften des Hauses nochmals härter: “Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung wurden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und bei Sanierungen um 30 Prozent verschärft”, sagt Thomas Kwapich, Bereichsleiter der Deutschen Energieagentur.
Doch nicht immer muss es gleich die Vollsanierung sein – in manchen Fällen helfen auch erste kleinere Schritte zum energieeffizienteren Wohnen. Christian Stolte von der Deutschen Energieagentur beschreibt im Interview, worauf man achten sollte.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal „Zukunft Haus“.
Dieser Beitrag hat 0 Kommentare