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Wie das Haus konkret aussehen soll, wie es ausgestattet wird, entscheidet die Bemusterung. Der Bauherrenschutzbund rät, diesen Schritt vor Baubeginn ernst zu nehmen.

Die Bemusterung sollte vor Abschluss des Bauvertrages erfolgen, um Preise gut zu verhandeln. Wird sie auf später verschoben, kann vieles nicht mehr kostengünstig geklärt werden.

Bauherren können nicht erst nach und nach ihre Wünsche anmelden, sondern müssen Wesentliches vorab vertraglich sichern.

So müssen in der Bau- und Leistungsbeschreibung die Qualitätsstandards der verwendeten Baumaterialien, technische Parameter und Ausstattungsstandards samt detaillierter Preise festgeschrieben werden.

Alles, was Konsequenzen für die Planung hat – wie eine Fußbodenheizung – muss sogar bereits beim Hausangebot geklärt werden.

Die Bemusterung sollte durch kompetente Fachberater und nicht etwa durch Verkäufer in der eigenen Wohnung erfolgen. Am effektivsten geschieht das in Bemusterungszentren mit möglichst vielen Produktmustern, Herstellerinformationen und exakten Preisinformationen. Bauherren sollten sich gründlich auf den Bemusterungstermin vorbereiten, sich vorab im Fachhandel kundig machen, Wünsche exakt auflisten und in die Verhandlung mit dem Anbieter einbringen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bauherrenschutzbundes.

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