Skip to content

Von der neuen Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Immobilien nicht betroffen.

Das gilt sowohl für Wertsteigerungen eigengenutzter wie auch vermieteter Immobilien. Damit die Abgeltungssteuer nicht greift, müssen vermietete Immobilien aber während der zehnjährigen Spekulationsfrist gehalten werden; bei selbst genutzten Immobilien gibt es meist keine Spekulationsfrist.

Online Info: Die Abgeltungssteuer 

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen