Von der neuen Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Immobilien nicht betroffen.
Das gilt sowohl für Wertsteigerungen eigengenutzter wie auch vermieteter Immobilien. Damit die Abgeltungssteuer nicht greift, müssen vermietete Immobilien aber während der zehnjährigen Spekulationsfrist gehalten werden; bei selbst genutzten Immobilien gibt es meist keine Spekulationsfrist.
Online Info: Die Abgeltungssteuer
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