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Verbraucherschützer fordern schon lange einheitliche und detaillierte Baubeschreibungen. Denn nicht immer erbringen Bauträger die vorher vereinbarten Leistungen. Für Bauherren kann das teure Folgen haben.

Eine Standardisierung der Bauleistungsbeschreibung würde schwarzen Schafen in der Baubranche das Leben schwer machen. Verbraucher könnten unterschiedliche Hausangebote objektiv vergleichen und müssten sich nicht auf vollmundige Versprechungen in den Werbeprospekten verlassen. Missverständnisse über Materialien und Zusatz kosten würden dann endlich der Vergangenheit angehören.

Planung Forderung nach einer einheitlichen Bauleistungsbeschreibung

Zur Zeit gibt es noch keine verbindlichen Regeln. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände hat aber bereits eine Musterbaubeschreibung entwickelt. Sie kann zukünftigen Vertragspartnern vorgelegt und Bestandteil des Vertrages werden. Bauberater Bernd Lehwald vom Bauherrenschutzbund erklärt, wie eine solche Vereinbarung aus sehen sollte: In der BLB (Bauleistungsbeschreibung) sollte die Bauleistung so genau beschrieben werden, dass auch ein Baulaie durchaus erkennen kann, aus welchen wesentlichen Bauteilen sein Haus besteht und was er später an Ausstattungsgegenständen, an Wandaufbauten zu erwarten hat, ob er eine optimale Wärmedämmung hat, ob die Türen auch entsprechend seinen Wünschen hergestellt sind, usw.

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Ein leidiges Thema: Schlamperei am Bau

Bernd Lehwald betreut mehrere Bauherren und berät sie bei Problemen am Bau. Zu seinen Klienten gehört Rainer Giske. Auch er wollte sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und beauftragte einen Bauträger mit der Umsetzung. Doch schon bald ergaben sich Probleme. Bernd Lehwald hat ihn auf eine fehlende wärmeisolierende Kellerbeschichtung aufmerksam gemacht. Im Plan ist genau zu ersehen, wie der Wandaufbau hergestellt werden sollte: Abdichtung, Wärme- und Drainageplatten. Am Objekt kann man gut erkennen, dass abweichend von den Ausführungsplänen gearbeitet wurde. Man hat statt einer Perimeterdämmung, die als Wärmedämmung funktionieren soll, nur Drainageplatten aufgebracht. Diese dienen dazu, das Wasser vom Bauwerk abzuleiten, haben allerdings keine wärmedämmende Funktion.

Rainer Giske will aber auf die zugesagte wärmeisolierende Abdichtung nicht verzichten und fordert sie vom Bauträger ein. Ob der allerdings einwilligt, ist noch fraglich. Denn viele Firmen halten die Baubeschreibung ganz bewusst schwammig, um Spielraum für eine für sie preiswerte Ausführung zu schaffen. Etwa durch den Einsatz von Billigprodukten schon in der Rohbauphase. Der Markt ist eng, die Konkurrenz groß, die Preise daher knapp kalkuliert. Das Nachsehen hat der private Bauherr, der die geminderte Bauleistung oft erst Monate oder Jahre später durch entstandene Gebäudeschäden bemerkt.

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