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Farbroller auf der Wand

Farbwahlklausel unwirksam

„Entscheidend ist, dass niemand dem Mieter während der Mietzeit vorschreiben darf, ob er die Wände oder Türen in seiner Wohnung weiß, gelb, grün oder rot streicht." Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes
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