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Wer Nachbarn, Freunde oder Angehörige für die Mithilfe in Haus und Garten mit mehr als nur einem warmen Händedruck entlohnen will, der muss keine Anzeige wegen Schwarzarbeit fürchten.

Allerdings darf es sich dabei nur um eine "nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistung" handeln. Dazu zählen Tätigkeiten, die gegen ein geringes Entgelt erbracht werden. Wer sich also bei der Wohnungsrenovierung helfen lässt, kann den Helfern – etwa aus dem Kollegenkreis – durchaus dafür etwas zahlen, ohne dass es sich um Schwarzarbeit handelt. Doch für die Helfer darf nicht der Gewinn im Vordergrund stehen, sondern die Hilfsbereitschaft. Was ein "geringes Entgelt" ist, hat der Gesetzgeber aber nicht ausdrücklich geregelt. Die Essener Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hildegard Gahlen, hält das Verhältnis von Leistung zum marktüblichen Preis für maßgeblich.

Online-Infos: Artikel der Berliner Morgenpost zum Thema Nachbarschaftshilfe

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